Ja, Ihre Praxis muss ein QMS nachweisen. Dies ergeht z.B. aus dem SBG, § 135a, aber auch aus den Empfehlungen der KRINKO beim RKI zur Aufbereitung von Medizinprodukten..
Es handelt sich nicht um eine Validierung des Steris, sondern um eine sogenannte Leistungsbeurteilung des "Dampfsterilisationsprozesses". Dieser ist entsprechend den normativen Anforderungen einmal jährlich, (bzw. ggf. auch längere Abstände in Arztpraxen möglich) durchzuführen. Eine genaue Festlegung der Abstände kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der dabei verwendete Prozess auch dauerhaft sicher erscheint und dies entsprechend nachgewiesen werden kann.
Die Vorteile aus unserem "QMPA" liegen insbesondere in einer guten Verständlichkeit der Inhalte und der Übersichtlichkeit der Dokumente, sowie in den praxisbezogenen Beschreibungen und Anweisungen. Weitere Vorteile sind regelmäßige Updates, sowie eine Integration in alle gängigen IT-Systeme durch eine leichte Übernahme der Dokumente in allen gängigen Formaten. Somit wir keine weitere Softwarelösung benötigt, was einen weiteren Benefit bedeutet.